In der Zeit vom  31. Mai 2024 bis 30. Juni 2024 erfolgt auf dem Friedhof Bad Klosterlausnitz die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmale. Diese erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Wir fordern hiermit alle Grabnutzungsberechtigten auf, ihre Grabsteine vorher selbst einer Kontrolle zu unterziehen und die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen. Weiterhin weisen wir auch auf die Unterhaltungspflicht der Gruften als bauliche Anlage gem. § 22 der geltenden Friedhofssatzung durch die Grabnutzer hin.

Wir bitten in diesem Zusammenhang besonders die oft noch vorhandenen alten Sandsteinplatten regelmäßig zu kontrollieren und ggf. auszutauschen, da diese häufig eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr innerhalb und außerhalb der Grabstelle darstellen. Bei Unfallgefahr einzelner Grabmale werden diese gekennzeichnet, abgesperrt und ggf. sofort umgelegt. Wir bitten die Grabnutzer weiterhin um Beachtung der Festlegungen in der Friedhofssatzung zur Herrichtung und Pflege der Grabstätten, besonders bezüglich der Bepflanzung. Diese darf andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.

Grabnutzungsberechtigte, deren Anschrift sich geändert hat, bitten wir, sich bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz,   Tel.: 036601/57121) zu melden.

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