FAQ - Häufig gestellte Fragen an die Gemeinde Bad Klosterlausnitz

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Das Einwohnermeldeamt ist für die Erstellung des Personalausweises bzw. Reisepasses zuständig.

Ja - Der Termin kann sowohl telefonisch als auch Online über die Internetseite der Gemeinde Bad Klosterlausnitz erfolgen.

In der Regel dauert die Erstellung eines neuen Personalausweises 14 Tage.

In der Regel dauert die Erstellung eines neuen Reisepasses 8 Wochen.

Für die Erstellung eines neuen Ausweisdokumentes werden lediglich Kosten bei der Antragstellung fällig. Passbilder werden im Einwohnermeldeamt erstellt.

Die Dokumente sind nach dem Erstellungsdatum jeweils 10 Jahre gültig.

Schriftlich per Mail an das Einwohnermeldeamt mit einer Kopie vom Personalausweis sowie dem Anschreiben vom Arbeitgeber als Anhang

Ja - Der Termin kann sowohl telefonisch als auch Online über die Internetseite der Gemeinde Bad Klosterlausnitz erfolgen.

Alle Personaldokumente (auch abgelaufene), Geburtsurkunden der Kinder, wenn möglich auch Sorgerechtserklärung, wenn veheiratet: Eheurkunde (auch Ausländer) Wohnungsgeberbescheinigung oder Nachweis Eigentum (Grundbuchauszug, Kaufvertrag).

Telefonische Anmeldung im Einwohnermeldeamt, unsere Mitarbeiter kommen bei Bedarf auch nach Hause.

Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümber fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegange Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Andere vertragliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.

Die Gemeinde ist an die Vorgaben des Finanzamtes sowie an dessen Bewertungsgrundlagen gebunden. Einwände, die die Bewertung betreffen, sind daher DIREKT AN DAS FINANZAMT als zuständige Behörde zu richten. Die Gemeinde ist in dieser Hinsicht NICHT befugt, Änderungen an den Festsetzungen vorzunehmen.

Sollten Sie Fragen bzgl. des von der Gemeinde erlassenen Grundsteuerbescheides haben, wenden Sie sich gern telefonisch an das Steueramt der Gemeindeverwaltung.

Nach Anschaffung eines Hundes ist dieser sofort in der Gemeindeverwaltung anzumelden. Das Formular (Hundeanmeldung) finden Sie auf unserer Internetseite unter Hier  bzw. wird Ihnen nach telefonischer Anfrage gern zugesendet.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Eine Bescheinigung vom Tierarzt über den elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip)
  • Ein Nachweis über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund im Schadensfall betroffenen Personen bzw. sonstige Schäden

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir in der Gemeindeverwaltung mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien oder Ähnlichem, die die Behörde selbst hergestellt hat:

  • je Urkunde 4,50 €
  • in anderen Fällen 9,00 €

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

Schriftlich per E-Mail (in der Anlage muss die Kopie des Personalausweises beigefügt werden).

Eine Übersicht über unsere mietbaren Veranstaltungsorte finden Sie Hier.

Im Bauordnungsamt im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis. Eine bauplanrechtliche Prüfung kann vorab gern im Bauamt der Gemeindeverwaltung angefragt und durchgeführt werden.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag im Bauamt der Gemeindeverwaltung Bad Klosterlausnitz.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag beim Archiv des Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag beim Ordnungsamt der gemeinde Bad Klosterlausnitz.

Eine Beantragung ist nur notwendig, wenn Sie noch keine SHK-Kundenkarte haben. Hier besteht die Möglichkeit, die Beantragung Online in der Rubrik Formulare durchzuführen. Für alle Fragen rund um das Thema Abfall steht Ihnen auch der Abfallkalender des SHK für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung, welcher in den Behörden der Städte und Kommunen erhältlich ist.

Der Antrag kann schriftlich gestellt werden an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Saale-Holzland-Kreis. Auf der Webseite finden Sie unter der Rubrik Abfallwirtschaft - Privathaushalte ebenfalls das entsprechende Formular zur Beantragung einer Restmülltonne. Für alle Fragen rund um das Thema Abfall steht Ihnen auch der Abfallkalender des SHK für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung, welcher in den Behörden der Städte und Kommunen erhältlich ist.

Alle Informationen zur Anmeldung für Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie hier. Für alle Fragen rund um das Thema Abfall steht Ihnen auch der Abfallkalender des SHK für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung, welcher in den Behörden der Städte und Kommunen erhältlich ist.

Restmüllsäcke sind im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Klosterlausnitz gegen Entgelt erhältlich.

Alle Informationen zur Entsorgung schadtstoffhaltigen Abfälle finden Sie hier. Für alle Fragen rund um das Thema Abfall steht Ihnen auch der Abfallkalender des SHK für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung, welcher in den Behörden der Städte und Kommunen erhältlich ist.

Im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung können Fundsachen erfragt bzw. abgegeben werden.

Einen Jugendfischereischein, Vierteljahresfischereischein, Jahresfischereischein, Fünfjahresfischereischein, Zehnjahresfischereischein sowie einen Fischereischein auf Lebenzeit erhalten Sie mit Vorlage eines schriftlichem Antrages im Ordnungsamt der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz.

Ja - Interessenten wenden sich bitte an die Gemeindeverwaltung. Die Vergabeentscheidung trifft der Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.

Ja. Weitere Informationen finden Sie in der Baumschutzsatzung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz. Das zugehörige Antragsformular finden Sie hier.

Je nach Straßenbaulastträgerschaft sind für den Winterdienst das Land, der Kreis und die Kommune zuständig. Gehwege und Anliegerstraßen ohne separaten Gehweg sind durch die Anrainer von Eis und Schnee zu befreien. Weitere Festlegungen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz.

Der Fund eines toten Tieres kann dem Ordnungsamt gemeldet werden, welches je nach Sachlage des Fundes die weiteren Maßnahmen koordiniert.

Das Auffinden von frei laufenden Hunden soll dem Ordnungsamt gemeldet werden, welches die weiteren Maßnahmen koordiniert.