Gemeinderat Bad Klosterlausnitz
Eine Übersicht der Mitglieder und Ihrer Aufgabenbereiche finden Sie unter dem Link Sitzungsportal. Ratsmitglieder erreichen den internen Bereich unter dem Link Login RIS.
Sitzverteilung
Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Gemeinderatssitzung und kann auf 60 Minuten begrenzt werden. In Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister auf bis zu 120 Minuten ausgedehnt werden.
Die Einwohner der Gemeinde Bad Klosterlausnitz haben hier die Möglichkeit, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Gleiches gilt für Vertreter in der Gemeinde Bad Klosterlausnitz ansässiger Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände und Unternehmen.
Die Fragen müssen sich auf in der Zuständigkeit des Gemeinderates liegende allgemeine Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Bad Klosterlausnitz beziehen und über Einzelinteressen hinausreichen. Unzulässig sind insbesondere Themen, deren Behandlung gegen Rechtsvorschriften verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen würden sowie Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nichtöffentlich zu behandeln sind.
Fragen sind bis zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung schriftlich oder elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt mündlich durch den Bürgermeister oder einem Vertreter der Gemeindeverwaltung. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt.
Jeder Einwohner kann bis zu drei Fragen stellen. Jedem Einwohner wird die Gelegenheit gegeben, sein Anliegen zu erläutern. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Dem Fragesteller soll Gelegenheit gegeben werden, sachliche Nachfragen zu stellen. Zulässig sind bis zu drei, auf das vom Einwohner vorgetragene Thema bezogene Nachfragen.
Die Behandlung einer schriftlich gestellten Frage kann abgelehnt werden, wenn der Fragesteller nicht anwesend ist. Fragen, die nicht oder nicht umfassend in angemessener Zeit beantwortet werden können, werden im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung behandelt.