Öffentliche Beteiligung nach BauGB
An dieser Stelle werden aktuelle Informationen der Stadtplanung wie z. B. Auslegungen des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen, neue stadtplanerische Konzepte u. ä. veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Bekanntmachung zu aktuellen Auslegungen erfolgt außerdem in den öffentlichen Schaukästen sowie im Amtsblatt „Infokurier”.
In die ausgelegten Unterlagen können Sie im Bürgerservice zu den entsprechenden Öffnungszeiten Einsicht nehmen.
Flächennutzungsplan mit Rechtkraft 03.11.2025
- Flächennutzungsplan (Planzeichnung)PDF
- BegründungPDF
- Begründung - Teil UmweltberichtPDF
- 20250325 Zusammenfassende ErklärungPDF
- Beiplan 1 - Baulücken und NutzungsreservenPDF
- Beiplan 2 - Biotope und SchutzgebietePDF
- Beiplan 3 - Wege, Altlasten, Ausgleichs-und ErsatzmaßnahmenPDF
- Beiplan 4 - EKIS FlächenPDF
Link zum Thüringen Viewer
Im Internet können über den Thüringen Viewer jederzeit alle rechtskräftigen Bauleitpläne, Satzungen und Flächennutzungspläne kostenfrei eingesehen werden.
Webseite: https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer3/index.html
(Navigation: Themenbaum / Kartenebenen / Fachdaten / Planen und Bauen / Bauleitplanung)
Rechtskräftige Bauleitpläne
Erläuterungen
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in:
- vorbereitende Bauleitplanung (§§5 - 7 BauGB): Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und
- verbindliche Bauleitplanung §8 - 10a, 12 BauGB): Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.
Für die Bauleitplanung, ist die Öffentlichkeitsbeteiligung ein streng formalisiertes Verfahren, welches für die Gemeinde verbindlich ist. In der Regel erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit über das Bauamt. Bebauungspläne können dort eingesehen werden.
Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen Teil des Gemeindegebietes. Er ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch auch parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.
Im Bebauungsplan werden insbesondere festgesetzt:
- Die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
- Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen,
- Flächen für Nebenanlagen (Stellplätze, Garagen),
- Verkehrs- und Grünflächen.
Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und ist dadurch für jedermann verbindlich. Im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Bebauungsplan unterschieden. Der qualifizierte Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Durch diese Festsetzungen regelt er die Zulässigkeit von Vorhaben abschließend. Fehlt eine dieser Festsetzungen, liegt ein einfacher Bebauungsplan vor. Für die Zulässigkeit von Vorhaben in dessen Plangebiet, wird die Bebauung in der näheren Umgebung für die fehlenden Festsetzungen herangezogen. Darüber hinaus gibt es den Unterfall des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der die Durchführung eines konkreten Vorhabens durch den Vorhaben- und Erschließungsplan regelt.
Ein Ablaufschema für die Aufstellung von Bauleitplänen im Regelverfahren finden Sie unter nachstehendem Button.
Ablaufschema