Information zur verkehrsrechtlichen Anordnung für die Straßenbaumaßnahme des TLBV – Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Ost, Gera
“Straßendeckensanierung L1073 im Bereich August-Bebel-Straße / Geraer Straße”
Information zur verkehrsrechtlichen Anordnung für die Straßenbaumaßnahme des TLBV – Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Ost, Gera
“Straßendeckensanierung L1073 im Bereich August-Bebel-Straße / Geraer Straße”
In der Zeit vom 31. Mai 2024 bis 30. Juni 2024 erfolgt auf dem Friedhof Bad Klosterlausnitz die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabmale. Diese erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Wir fordern hiermit alle Grabnutzungsberechtigten auf, ihre Grabsteine vorher selbst einer Kontrolle zu unterziehen und die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen. Weiterhin weisen wir auch auf die Unterhaltungspflicht der Gruften als bauliche Anlage gem. § 22 der geltenden Friedhofssatzung durch die Grabnutzer hin.
Wir bitten in diesem Zusammenhang besonders die oft noch vorhandenen alten Sandsteinplatten regelmäßig zu kontrollieren und ggf. auszutauschen, da diese häufig eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr innerhalb und außerhalb der Grabstelle darstellen. Bei Unfallgefahr einzelner Grabmale werden diese gekennzeichnet, abgesperrt und ggf. sofort umgelegt. Wir bitten die Grabnutzer weiterhin um Beachtung der Festlegungen in der Friedhofssatzung zur Herrichtung und Pflege der Grabstätten, besonders bezüglich der Bepflanzung. Diese darf andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
Grabnutzungsberechtigte, deren Anschrift sich geändert hat, bitten wir, sich bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz (Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz, Tel.: 036601/57121) zu melden.
Liebe Bürger und Bürgerinnen,
Das Jahr 2024 ist für alle Thüringer ein Superwahljahr.
Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen – hier die Landrats-, Kreistags-, hauptamtliche Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen – statt.
Am 9. Juni 2024 wird das Europäische Parlament (dieser Sonntag ist ebenfalls der Termin für eventuelle Stichwahlen Landrat/hauptamtlicher Bürgermeister) und für den 1. September 2024 ist die Wahl des Thüringer Landtages geplant.
Die Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz hoffen auf Ihre Unterstützung, damit alle Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Möchten Sie als Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein, können Sie sich ab sofort bei der Gemeinde Bad Klosterlausnitz – Ansprechpartner Frau Denise Acker – telefonisch (036601 57128) oder per E-Mail (hauptamt@bad-klosterlausnitz.de) melden.
Den Beisitzern/Schriftführern wird gemäß gültiger Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen eine Entschädigung gezahlt.
In der Ausgabe Nummer 50/2023 des Thüringer Staatsanzeigers ist die ab 1. Januar 2024 gültige Beitragssatzung der Thüringer Tierseuchenkasse veröffentlicht. Näheres über diese Beitragssatzung erfahren Sie hier.
In der Gemeinde Bad Klosterlausnitz wird in der Jahnstraße 29 (gegenüber vom Holzlandkino) eine neue Postfiliale eröffnet wurde. Hier die Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Postfiliale
Montag 14:30 – 17:30 Uhr
Dienstag 14:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 14:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 14:30 – 17:30 Uhr
Freitag 14:30 – 17:30 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 Uhr
Sonntag GESCHLOSSEN
Außerdem schreibt der Betreiber: „Zusätzlich stehen Ihnen rund um die Uhr die Post & DHL App mit vielen weiteren Services zur Verfügung.“
Falls es Nachfragen bezüglich der Öffnung oder Informationen zu der Postfiliale geben sollte, dann wenden Sie sich entweder an uns oder an die Postfiliale selbst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöngleina hat am 27. November 2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss-Nr. 52/23 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Planungsstand 11/2023 gebilligt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Bad Klosterlausnitzer Moor in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises informiert über die Umsetzung und Duldung von Naturschutzmaßnahmen im Geltungsbereich des Naturschutzgebietes “Sümpfe und Wälder bei Bad Klosterlausnitz”, insbesondere im Bereich “Rote Pfütze” in der Gemarkung Weißenborn. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Die Gemeinde Bad Klosterlausnitz veröffentlich nachstehende Dokumente der Thüringer Tierseuchenkasse.