Nachrichten

Nachrichten

Information des Jobcenters des Saale-Holzland-Kreis - Öffnungszeiten ab 1. Juli 2026

Das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis informiert über die neuen Öffnungszeiten,  diese sehen ab dem 01. Juli 2026 wie folgt aus:


Für Kurzanliegen - (ohne Terminvereinbarung)  

Montag     geschlossen

Dienstag   08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch  geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit unter 036691 - 49100:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Anliegen wie Antragstellung, Einreichen von Unterlagen und Nachrichten an das Jobcenter außerhalb der Servicezeiten können digital über www.jobcenter.digital oder mit dem neuen Jobcenter-App bequem von Zuhause rund um die Uhr erledigt werden.

Für die Nutzung der digitalen Services stehen im Jobcenter W-LAN und ein Self-Service-Bereich mit internetfähigen Tablets kostenlos zur Verfügung.

Tel.: 036691 49 200

Fax: 036691 49 236

Mail: Jobcenter-Saale-Holzland-Kreis@jobcenter-ge.de

Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
Fabrikstr. 32

07607 Eisenberg

Nachrichten

Information des Jobcenters des Saale-Holzland-Kreis 13. - SGB II-Änderungsgesetz

Neue Regeln für die Grundsicherung: Was sich für Arbeitsuchende ändert

Ab dem 1. Juli 2026 treten wichtige Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung beschlossen, um das System gerechter und zukunftsfester zu machen.

Die Grundsicherung bleibt ein wichtiger Teil des Sozialstaats und soll Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Wer arbeiten kann, muss jedoch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Vermittlung, Mitwirkung und individuelle Unterstützung zu stärken.

Einige der wichtigsten Änderungen sind:

Die Umbenennung der Geldleistung "Bürgergeld" in "Grundsicherungsgeld"

Die Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs

Die frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt

Die höhere Verbindlichkeit beim Kooperationsplan

Die konsequentere Leistungsminderung bei Pflichtverletzungen

Die Jobcenter erhalten mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern. Die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten werden noch klarer geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.

Wer mehr über die Änderungen erfahren möchten, kann sich auf den Seiten des BMAS und der Servicestelle SGBII informieren:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html

https://www.sgb2.info/DE/Praxisblick/Grundsicherung/grundsicherung.html

Das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis informiert gerne über die Änderungen und steht seinen Kundinnen und Kunden für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Gern können hierzu die digitalen Möglichkeiten genutzt werden über: https://www.jobcentershk.de/